Allgemeine Lieferungs-, Nutzungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Thieme Compliance GmbH (nachstehend "Thieme Compliance" genannt)
I. Geltung
Für alle Thieme Compliance erteilten Aufträge - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sind ausgeschlossen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
II. Vertragsabschluss
Die Angebote von Thieme Compliance sind freibleibend.
Bestellungen des Kunden sind verbindlich und können von Thieme Compliance nach seiner Wahl durch Erstellung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware bzw. der Software, des Lizenzschlüssels bzw. durch Lizenzfreischaltung binnen zwei Wochen angenommen werden. Für etwaige Irrtümer oder sonstige Fehler des Kunden bei der Bestellung haftet Thieme Compliance nicht.
III. Lieferung und Gefahrübergang
Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist muss ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet und von Thieme Compliance schriftlich bestätigt sein. Thieme Compliance ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Thieme Compliance die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc. gehören, sind von Thieme Compliance nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa vereinbarte verbindliche Lieferfristen um den jeweils angemessenen Zeitraum.
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
IV. Patientenaufklärungsmedien und Aufklärungspflicht, Urheberrecht
Thieme Compliance vertreibt Patientenaufklärungsmedien in gedruckter Form (Aufklärungsbögen) in Form audiovisueller Medien (Videos, DVDs, etc.) sowie in Form von EDV-unterstützten Lösungen (Software). Sie dienen der Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden individuellen Aufklärungsgesprächs und können dieses Gespräch nicht ersetzen. Auch bei Verwendung der Patientenaufklärungsmedien verbleibt somit die Verantwortung für eine vollständige und zutreffende Patientenaufklärung beim Aufklärungspflichtigen.
Beim Erwerb von Patientenaufklärungsmedien von Thieme Compliance ist somit nicht Vertragsgegenstand, dass mit deren Verwendung den Erfordernissen der Aufklärung bereits in vollem Umfang Genüge getan ist. Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht verändern sich stetig, insbesondere weil
• die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen,
• neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine erweiterte Aufklärung (etwa über neue bzw. neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden) erforderlich machen können.
Der Kunde anerkennt, dass der Aufklärungspflichtige selbst dafür verantwortlich ist, seinen Fortbildungspflichten gerade hinsichtlich der ärztlichen Patientenaufklärung in jeder Hinsicht zu genügen und eine umfassende Aufklärung vorzunehmen. In bestimmten Zeitabständen erstellte Patientenaufklärungsmedien können aus den genannten Gründen den Erfordernissen nicht jederzeit entsprechen.
Sämtliche Patientenaufklärungsmedien von Thieme Compliance sind - insbesondere in medizinischer und rechtlicher Hinsicht - für die Anforderungen in der Bundesrepublik Deutschland erstellt. Bei deren Einsatz im Ausland kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass abweichende Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der Kunde anerkennt für den Fall, dass der Einsatz der Patientenaufklärungsmedien im Ausland erfolgen soll, diese Ausgangssituation ausdrücklich an und ist selbst dafür verantwortlich, sich diesbezüglich kundig zu machen und gegebenenfalls abweichende Anforderungen zu beachten.
Die Patientenaufklärungsmedien sowie gegebenenfalls begleitende Handbücher und Dokumentationen von Thieme Compliance sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigen Weg ist unzulässig. Dieses Verbot der Vervielfältigung gilt auch für Aufklärungsbögen, die aus EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien ausgedruckt werden.
V. Nutzungsrechte bei audiovisuellen und EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien
Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Lizenzvertrages befristetes Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Patientenaufklärungsmedien für seine Praxis/Klinik. Die Laufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags gemäß Ziff. II.2.
Soweit einzelvertraglich nichts abweichendes, insbesondere keine befristete Lizenzdauer, vereinbart wird, wird das Nutzungsrecht, das unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren sowie bei bogenbezogener Abrechnung unter Vorbehalt der Übermittlung der Abrechnungsdaten gemäß Ziff. VI.2.c steht, vertraglich unbefristet gewährt. Ein gegebenenfalls unbefristetes Vertragsverhältnis kann betreffend audiovisuelle Medien sowie die EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Bei Vertragsbeendigung sind die überlassenen Datenträger, die im Eigentum von Thieme Compliance verbleiben, unaufgefordert auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die Software unverzüglich zu löschen bzw. zu deinstallieren sowie etwa erstellte Kopien zu vernichten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien darf der Kunde die Software nach Lizenzfreischaltung auf einem einzelnen, ihm zur Verfügung stehenden Rechner/Arbeitsplatz installieren, laden und ablaufen lassen. Im Falle des Wechsels des Rechners/Arbeitsplatzes ist die Software vor einer erneuten Installation vom bisher verwendeten Rechner/Arbeitsplatz zu löschen. Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software notwendig ist. Hierzu zählen insbesondere die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher des eingesetzten Rechners, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und die Erstellung einer Sicherungskopie. Zur Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes (Dekompilierung) sowie zu sonstigen Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich Programmänderungen ist der Kunde nicht berechtigt, es sei denn, solche Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit Thieme Compliance zur Beseitigung von Fehlern. Die dem Kunden gemäß §§ 69 d ff. UrhG zwingend zustehenden Mindestrechte bleiben unberührt.
Urheberrechtsvermerke, Seriennummern, Schutz- oder sonstige Registervermerke, Kennzeichnungen und/oder Eigentumsangaben in der Software, auf dem Datenträger oder am Dokumentationsmaterial dürfen nicht entfernt und/oder verändert werden. Solche Angaben sind auf alle etwaigen Kopien zu übertragen.
Bei audiovisionellen Patientenaufklärungsmedien umfasst das Nutzungsrecht des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses das Abspielen der vertragsgegenständlichen Filme auf geeigneten Gerätschaften in der Praxis/Klinik des Kunden in beliebiger Häufigkeit.
Die Erstellung von Vervielfältigungen (Kopien) ist unzulässig. Ziff. V.2 Abs. 2 betreffend Urheberrechtsvermerke, etc. gilt entsprechend.
VI. Preise, Berechnung und Zahlungsbedingungen
Thieme Compliance berechnet die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preise gemäß jeweiliger produktbezogener Preisliste. Dies gilt bei EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien sowohl für eine etwa vereinbarte jährliche Lizenzgebühr, als auch für eine etwa vereinbarte bogenbezogene Lizenzgebühr und für Gebühren betreffend Freischaltung, Installation, Integration von Schnittstellen sowie Updates. Die Preise verstehen sich - soweit nicht Abweichendes vereinbart ist - ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten ab Auslieferungsstelle sowie zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Berechnung
• Gedruckte Patientenaufklärungsmedien werden mit Auslieferung berechnet.
• Audiovisuelle Patientenaufklärungsmedien werden mit Auslieferung kalenderjahresanteilig sowie sodann im jährlichen Turnus berechnet. Die jährliche Lizenzgebühr ist zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres zahlbar.
• EDV-gestützte Patientenaufklärungsmedien werden bei Vereinbarung einer jährlichen Lizenzgebühr ebenfalls mit Auslieferung kalenderjahresanteilig sowie sodann im jährlichen Turnus zu Beginn eines jeweiligen Kalenderjahres berechnet.
• Eine bei EDV-gestützten Patientenaufklärungsmedien vereinbarte bogenbezogene Berechnung erfolgt regelmäßig mit der Bogen-Aktualisierung, mindestens jedoch im Turnus von drei Kalendermonaten, wobei der Kunde verpflichtet ist, die Ausdrucksstückzahlen zu den jeweiligen Abrechnungsterminen sowie letztmalig zum Vertragsende an Thieme Compliance zu übermitteln. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt das jeweilige Nutzungsrecht gemäß Ziff. V.2.
Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen werden vorrangig auf anstehende Zinsen und Kosten, im Übrigen auf die jeweils älteste Schuld verrechnet.
Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
VII. Reklamationen, Mängelansprüche und Haftung
Bei kaufmännischen Handelsgeschäften sind offensichtliche Mängel der Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Lieferung zu rügen. Versteckte Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
Berechtigt geltend gemachte Sachmängel werden von Thieme Compliance durch Nacherfüllung, d. h. nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache, behoben. Ist die Nacherfüllung unmöglich, Thieme Compliance nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so kann der Kunde die Minderung oder den Rücktritt vom Vertrag geltend machen. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.
Weitergehende Mängelansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes der oder groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht oder im Falle der Nichteinhaltung etwa übernommener Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertraglichen (Neben-) Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertrags zweckgefährdet wird. Der Höhe nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Erlangen.
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Erlangen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.