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BGH: Einwilligung unmittelbar nach Aufklärungsgespräch wirksam – Keine Sperrfrist


13.02.2023


Mit Urteil vom 20.12.2022, VI ZR 375/21, hat der BGH zur Frage der Rechtzeitigkeit der Aufklärung Stellung genommen und klargestellt, dass die Regelung des § 630 e Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BGB keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vorsieht, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führt.

Der BGH hat damit der- auch im zugrundeliegenden Urteil des OLG Bremen v. 25.11.2021, 5 U 63/20, vertretenen Auffassung, wonach zwischen Aufklärung und Einwilligung ein bestimmter Zeitraum liegen müsse, eine Absage erteilt.

Dass sich der Kläger zwei Tage nach erfolgtem Aufklärungsgespräch zur stationären Behandlung in die Klinik begab und dort aufnehmen ließ, erfülle zudem, so der BGH, die Voraussetzungen für eine konkludente Einwilligung. Das in vielen Kliniken mit Spannung erwartete Urteil dürfte Entspannung für etablierte Abläufe von Aufklärung und Einwilligung bedeuten.

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