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Urteile und Empfehlungen

Wie bekannt, kann die Verwendung eines Aufklärungsbogens das Aufklärungsgespräch vorbereiten, aber grundsätzlich nicht ersetzen. Mehr

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.03.2007 – VI ZR 55/05 – die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Arztes bei einem individuellen Heilversuch mit einem zulassungspflichtigen, aber noch nicht in Deutschland zugelassenen Medikament konkretisiert. Mehr

Grundsätzlich legt der Arzt die Behandlungsmethode fest, wobei er einen gewissen Entscheidungsspielraum nutzen kann. Bestehen bei einem Eingriff echte Behandlungsalternativen, so ist der Patient über die unterschiedlichen Operationsrisiken, Heilungschancen und Folgen umfassend aufzuklären. Mehr

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass ein Arzt zwar im Rahmen der ihm obliegenden Therapiewahl Außenseitermethoden anwenden dürfe, doch der Patient eine zutreffende Vorstellung von der Schaden-Nutzen-Relation der Außenseitermethode im Rahmen der Aufklärung erhalten müsse (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007, Az. VI ZR 35/06). Mehr

Immer wieder erreichen den Thieme Compliance Verlag Anfragen von Ärzten zur Aufklärung minderjähriger Patienten. Was sagt zu diesem Thema die Rechtsprechung? Mehr

„Immer wieder werden wir von Ärzten gefragt, weshalb die Aufklärungsbögen individualisiert werden sollen. Warum reicht die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen nicht aus?“ Mehr

Mit der S3-Sedierungsleitlinie für die gastrointestinale Endoskopie verändern sich wesentliche Dinge der gastrointestinalen Endoskopie sowohl in der Praxis wie auch in der Klinik. Mehr

Urteil des OLG Koblenz vom 12. Februar 2009 (Az. 5 U 927/06)
Die Klägerin ließ in einem Krankenhaus eine Umstellungsosteotomie vornehmen. Im Vorfeld des Eingriffes hatte der Chefarzt das Aufklärungsgespräch auf einen Assistenzarzt delegiert, der die Klägerin über die Risiken des geplanten Eingriffes aufklärte. Mehr

OLG Koblenz vom 22.10.2007, Az. 5U 1288/07: Nach einem gynäkologischen Eingriff (Entfernung einer Vaginalzyste, Korrektur einer Rectocele) war bei der Patientin eine Darm-Scheiden-Fistel entstanden. Mehr

Besondere Anforderungen an die ärztliche Dokumentationspflicht stellt die höchst richterliche Rechtsprechung in den Fällen der Therapieverweigerung oder Ablehnung ärztlicher Empfehlungen, Ratschläge oder Anordnungen. Mehr

Prof. Ulsenheimer im Gespräch mit Diomed über die Aufklärungspflicht bei Einwirkungen auf den Körper des Patienten. Mehr

Prof. Ulsenheimer erläutert im Gespräch mit Diomed über den Unterschied zwischen der Risikoaufklärung und der therapeutischen Sicherungsaufklärung. Mehr



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