
„Immer wieder werden wir von Ärzten gefragt, weshalb die Aufklärungsbögen individualisiert werden sollen. Warum reicht die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen nicht aus?“
„In der Tat, das ist auch unsere Erfahrung. In der Praxis, scheuen nach wie vor viele Ärzte den Zeitaufwand einer Individualisierung der Bögen. Lassen Sie mich zunächst noch einmal kurz auf die wesentlichen Grundsätze der Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärung hinweisen. Erforderlich ist, von Ausnahmen abgesehen, ein Aufklärungsgespräch. Der Aufklärungsbogen dient der Vorbereitung und Entlastung dieses Gesprächs. Im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung muss der Arzt beweisen, dass er den Patienten umfassend über alle aufklärungsrelevanten Risiken des Eingriffes informiert hat. Ansonsten ist die Einwilligung des Patienten in den Eingriff unwirksam.“
„Aber zu diesem Nachweis dient doch die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen, oder?“
„Die Unterschrift allein besagt nicht viel. Immer wieder argumentieren Patienten vor Gericht, sie hätten kurz vor der Operation irgendetwas unterschreiben sollen. Was sie genau unterschrieben hätten, wüssten sie nicht. Weder hätten sie den Aufklärungsbogen gelesen, noch mit dem Arzt ein Gespräch über die Risiken des Eingriffes geführt. Legt der Arzt in dieser Situation lediglich einen nicht individualisierten Aufklärungsbogen mit der Unterschrift des Patienten vor, wird dies dem Richter im Zweifel nicht als Nachweis für das geführte Aufklärungsgespräch ausreichen.“
„Was genau hat man denn unter einer Individualisierung des Aufklärungsbogens zu verstehen?“
„Individualisierung heißt, dass der aufklärende Arzt durch handschriftliche Ergänzungen im Aufklärungsbogen individuell, d.h. auf den jeweiligen Patienten bezogen, dokumentiert, dass er mit dem Patienten gesprochen hat.“
„Was sollte der Arzt vor allem bei der Individualisierung beachten?“
„Zunächst sollten die im konkreten Fall nicht zutreffenden Informationen gestrichen werden. Dies ist insbesondere wichtig, wenn im Aufklärungsbogen mehrere Operationsverfahren alternativ beschrieben werden. Große Bedeutung hat die Rubrik „Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch“. Hier sollten insbesondere die Aussagen des Patienten zu Vor- und Begleiterkrankungen notiert werden sowie sonstige Informationen des Patienten, die für den Eingriff und den Heilungsverlauf von Bedeutung sein könnten. Schließlich empfehlen wir jedem Arzt, soweit möglich, im Aufklärungsbogen individuelle Befunde einzuzeichnen, z. B. die Position von Implantaten oder die Schnittführung beim geplanten Eingriff.“
„Ist das Ganze nicht etwas aufwändig und kostet den Arzt Zeit, die er besser für die Behandlung des Patienten einsetzt?“
„Auch diesen Einwand hören wir oft. Es ist zunächst festzustellen, dass der Aufklärungsbogen dem Arzt viel Zeit erspart. Der Arzt braucht dem Patienten nicht den Aufklärungsbogen vorzulesen und jedes Risiko sowie die Erfolgsaussichten mündlich zu erläutern. Der Arzt kann sich im Regelfall darauf beschränken, die individuellen Aspekte zu besprechen und sich zu vergewissern, dass der Patient die Informationen des Aufklärungsbogens verstanden hat. Auch hängt das Maß und der Umfang der Individualisierung natürlich vom Eingriff ab. Bei unkomplizierten Routineoperationen wird der Individualisierungsbedarf wesentlich geringer liegen, als z. B. vor einer großen Herzoperation eines Patienten mit schweren Vor- und Begleiterkrankungen. Schließlich gilt es noch eines zu bedenken: Mit einem individualisierten Aufklärungsbogen in der Patientenakte wird der Arzt in vielen Fällen etwaige Schadensersatzansprüche von Patienten wegen vermeintlich unzureichender Aufklärung bereits im Vorfeld abwehren können. Nichts jedoch ist zeitaufwändiger, als sich im Rahmen eines über mehrere Instanzen geführten Prozesses gegen die Aufklärungsrüge eines Patienten verteidigen zu müssen.“
„Wie kann sich ein Arzt, der erstmals mit Aufklärungsbögen arbeiten möchte, denn über den richtigen Einsatz von Aufklärungsbögen informieren?“
„Hierzu dienen die Verwendungshinweise, die in dem Bogen „E-Uni“ zusammengefasst sind. Dort kann der Arzt auch nachlesen, wie eine Individualisierung der Aufklärungsbögen idealerweise vorzunehmen ist.“