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Patientenaufklärungsbögen bringen Sicherheit: Akupunktur zur Schmerzbehandlung

Stuttgart, April 2010 – Unter den alternativen Therapieverfahren kommt der Akupunktur in der Schmerzbehandlung eine besondere Bedeutung zu. Diesem Umstand trägt Thieme Compliance jetzt Rechnung: Ab sofort sind Patientenaufklärungsbögen erhältlich, die speziell für die Akupunktur-Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände entwickelt wurden. Zum Einsatz können sie bei chronischen Schmerzen wie Migräne, Neuralgien, Rückenschmerzen, rheumatischen Erkrankungen oder Gelenkschmerzen kommen. Auch akute Schmerzen, wie etwa Kopfweh und Zahnschmerzen sind mögliche Einsatzgebiete. Mit den Bögen können Ärzte ihre Patienten individuell und rechtlich fundiert aufklären.

Schmerzpatienten haben einen besonders hohen Leidensdruck. „Alternative Heilmethoden, mit geringen Nebenwirkungen, stehen bei diesen Patienten daher hoch im Kurs“, sagt Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance. Akupunktur kann sowohl bei akuten als auch bei chronischen Schmerzen erfolgreich eingesetzt werden. Doch nur wenige Patienten sind sich der möglichen Risiken dieses Verfahrens bewusst. Dabei gehört Akupunktur zu den invasiven Heilmethoden der Komplementärmedizin. Gerade bei Verfahren wie der Nadel- oder Injektionsakupunktur oder beim Mikroaderlass ist eine Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken der Behandlung besonders wichtig. Mögliche unerwünschte Wirkungen können vom Kreislaufkollaps, bis hin zu manchmal Tage bis Wochen dauernden Nervenschmerzen reichen. Aber auch Laser- oder Elektrostimulation können Komplikationen hervorrufen, über die der Arzt im Vorfeld informieren muss. In den Aufklärungsbögen von Thieme Compliance werden die verschiedenen Akupunktur-Verfahren aufgeführt und erläutert. Der behandelnde Arzt oder Therapeut kann den Patienten damit über das angewendete Therapieverfahren patientengerecht und anschaulich aufklären. „Der Wesentliche Inhalt des persönlichen Gesprächs sollte auf dem Bogen handschriftlich dokumentiert werden”, hebt Tokar hervor. „So kann im Rechtsfall fundiert belegt werden, dass der Patient über Ablauf und Risiken der Akupunktur aufgeklärt wurde.“



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