Warum Patientenaufklärung?
Vor einer ärztlichen Behandlung müssen Patient*innen umfassend über den geplanten Eingriff und seiner Notwendigkeit, über mögliche Komplikationen und die Art und Schwere des Eingriffs aufgeklärt werden. Zudem müssen mögliche Behandlungsalternativen und individuelle Besonderheiten besprochen werden.
Als Ärzt*in müssen Sie im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses nachweisen, dass Sie Ihre Patient*innen ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Ohne ordnungsgemäße Aufklärung ist die Einwilligung der Patient*in in den Eingriff nicht wirksam und der Eingriff rechtswidrig.
Als Ärzt*in müssen Sie im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses nachweisen, dass Sie Ihre Patient*innen ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Ohne ordnungsgemäße Aufklärung ist die Einwilligung der Patient*in in den Eingriff nicht wirksam und der Eingriff rechtswidrig.
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