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Juristische Beratung

Juristische Beratung für mehr Sicherheit

Mit den Beiträgen in unserem medizinisch-juristischen Newsletter versorgen wir Sie stets mit juristischen Inhalten, Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen. Hierbei werden wir von einem Team kompetenter Juristen unterstützt. Prof. Dr. jur. Erwin Bernat (Graz) und Dr. med. jur. Antoine Roggo (Bern) sind für die Länder Österreich und Schweiz zuständig. Im Folgenden finden Sie deren Profile sowie Arbeitsschwerpunkte.

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Juristische Berater*innen für Deutschland

Mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit Spezialisierung auf dem Gebiet des ärztlichen Haftungs-, Straf- und Berufsrechts. Dies impliziert auch die Beratung von Kliniken zum Risk Management sowie die Beratung von Kliniken und Firmen im Pharma- und Medizinproduktebereich. 
Im Zusammenhang mit den genannten Arbeitsfeldern resultierte eine umfängliche Publikations-, Vortrags- und Seminartätigkeit; u.a. langjährig als Lehrbeauftragter im MBA-Studiengang Health Care Management/Recht des Gesundheitswesens an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie als Dozent des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden. 

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München  
  • Seit 1988 Rechtsanwalt in der Kanzlei Ulsenheimer ▪ Rechtsanwälte PartGmbB 
  • Seit 1993 Sozius in der Kanzlei Ulsenheimer ▪ Rechtsanwälte PartGmbB
  • 1996-2000 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München 
  • Seit 2000 Leiter des Kanzleisitzes in Berlin; Geschäftsführender Gesellschafter 
  • 2005 bis 2021 Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Berlin 
  • Mitglied des Ethik-Komitees des Ev. Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge gGmbH, Berlin 

Schon frühzeitig spezialisierte sich Prof. Schlund auf das Arzt- und Medizinrecht. Er hat insgesamt 1700 Monographien, Aufsätze und Bücher medizinrechtlichen Inhalts veröffentlicht. Prof. Schlund befasste sich dabei mit vielen Facetten des Arzt- und Medizinrechts. „Arzt und Haftpflicht“, „Praxis des medizinischen Gutachtens im Prozess“ oder „Handbuch des Arztrechts“ sind einige seiner Veröffentlichungen. Er ist Träger der Georg Maurer Medaille, des Arztrechtspreises, Ehrensenator der Technischen Universität München und Ehrenmitglied des Berufsverbands der Deutschen Urologen.

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» 1954 bis 1958 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Erlangen
» 1958 Erste Juristische Staatsprüfung
» 1962 Zweite Juristische Staatsprüfung
» 1962 bis 2000 im bayerischen Staatsdienst; zuletzt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München
» 1968 Promotion an der Universität Saarbrücken
» 1969 bis 1977 Lehrbeauftragter für BGB und Handelsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München
» 1978 bis 2009 Lehrbeauftragter für Arztrecht der Technischen Universität München (TUM)
» 1982 Ernennung zum Honorarprofessor für Arztrecht an der Medizinischen Fakultät der TUM
» Mitglied der Lebendnierentransplantations-Kommission der Landesärztekammer (seit 1996)
» Mitglied der Ethikkommission der Fakultät für Medizin der TUM (1984-2014)
» Mitglied der Bayerischen Präimplantations-Kommission (seit 2015)

Seit über 20 Jahren beschäftigt sich Dr. Armin Schwerdtfeger mit der Konzeption, Ausarbeitung und juristischen Gestaltung von medizinischen Aufklärungs- und Dokumentationsbögen und unterstützt Ärzte sowie Kliniken bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die auf eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht gestützt werden.

Ausbildung:

» 1985-1990 Studium der Rechtswissenschaften in München
» 1986-1990 Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes
» 1990 Erste juristisches Staatsexamen; Refrendariat u.a. in Traunstein
» 1992 Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München
» 1993 Zulassung als Rechtsanwalt

Arbeitserfahrung:

» Bis 2007 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer deutschen überörtlichen Sozietät mit medien- und wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt
» Seit 2007 selbstständiger Rechtsanwalt
» 2011 Gründung der KKS Keim Kuhmann Schwerdtfeger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Kathrin Thumer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Seit dem Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit im Jahre 2006 ist sie ausschließlich im Medizinrecht beratend tätig und vorwiegend mit dem ärztlichen Berufsrecht und Arzthaftungsrecht befasst. Sie ist Justitiarin der Zahnärztekammer Nordrhein und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V.
 

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» 1997-2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians Universität Würzburg
» 2002 Erste Juristische Staatsprüfung
» 2005 Promotion an der Universität Würzburg
» 2006 Zweite Juristische Staatsprüfung
» 2006 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
» 2006 - 2010 Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Kanzlei Wienke & Becker Köln
» seit 2009 Fachanwältin für Medizinrecht
» seit 2010 Justitiarin der Zahnärztekammer Nordrhein

Seit seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in München beschäftigt sich Prof. Klaus Ulsenheimer schwerpunktmäßig mit Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztvertragsrecht, Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht und Vertragsarztrecht. Er hat über 200 wissenschaftliche Publikationen und Beiträge zum gesamten Arztrecht verfasst und ist Mitherausgeber der Zeitschrift Medizinrecht.
Daneben ist er unter anderem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Recht“ der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, des Beirats des Institut für das gesamte Arztrecht e.V. sowie der Vereinigung der Deutschen Strafrechtslehrer.
Prof. Ulsenheimer ist korrespondierendes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Träger der Korte-Medaille in Gold durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, der Franz Kuhn-Medaille durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Ernst-von-der-Porten-Medaille des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten. Seine Kanzlei wurde 2020 zur Top-Kanzlei für Medizinrecht ernannt.

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» 1959-1963 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Berlin und Bonn
» 1963 Erste Juristische Staatsprüfung
» 1963-1967 Studium der Volkswirtschaft an der Universität Bonn
» 1964 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bonn
» 1967 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bonn
» 1967-1970 Referendariat in München
» 1968-1970 Assistent an den Universitäten Bochum und Regensburg
» 1970 Zweite Juristische Staatsprüfung in München
» 1971-1975 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum
» 1974 Habilitation an der Universität Bochum
» 1975 Dozent für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bochum
» seit 1975 Rechtsanwalt in München
» 1976 Umhabilitation an die Universität München
» 1981 Außerplanmäßiger Professor an der Universität München

Dr. Albrecht Wienke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Namensgeber der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Wienke & Becker – Köln. Er ist seit dem Beginn seiner beruflichen Tätigkeit im Jahre 1990 medizinrechtlich ausgerichtet und dabei insbesondere auch auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig. Er ist u. a. Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e. V., Mitglied im Präsidium der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie Justiziar mehrerer fachärztlicher Berufsverbände, medizinisch wissenschaftlicher Fachgesellschaften sowie ärztlicher Vereinigungen der Hochschulmedizin. Neben der rechtlichen Beratung von Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften liegt ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung und Vertretung von Chefärzten, Krankenhäusern, Hochschulmedizinern und Klinikdirektoren.


Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
» 1986 Erste Juristische Staatsprüfung
» 1990 Zweite Juristische Staatsprüfung
» 1989 Promotion zum Dr. jur.
» Seit Oktober 2005 Fachanwalt für Medizinrecht


Juristische Berater*innen für Österreich

Prof. Bernat ist national wie international in diversen Medizinrechtsvereinigungen verankert und nicht nur in Österreich und Deutschland als Autor einschlägiger fachwissenschaftlicher Publikationen bekannt. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Recht der Fortpflanzungsmedizin, der Sterbehilfe sowie des Arzt-Patienten-Verhältnisses – dies alles stets mit Blick auf die Rechtsentwicklungen im Ausland. Seit vielen Jahren unterhält Prof. Bernat enge Kontakte zu deutschen Institutionen, die sich der Forschung auf dem Gebiet des Medizinrechts verschrieben haben: Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin Luther Universität Halle/Wittenberg sowie der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht und publiziert regelmäßig in den deutschen Zeitschriften „Medizinrecht“ (Beck & Springer) und „GesundheitsRecht“ (Otto Schmidt Verlag). Seit mehr als zehn Jahren ist Prof. Bernat Redaktionsmitglied der österr. Fachzeitschrift „Recht der Medizin“ (Verlag Manz).

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» Studium der Rechtswissenschaften in Graz
» 1981 Promotion zum Dr. jur.
» 1988 Lehrbefugnis für das Fachgebiet „Bürgerliches Recht“
» 1996 Lehrbefugnis für „Medizinrecht und Medizinrechtsvergleichung“
» 1997 ao. Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz
» 2007 Mitbegründung der Gesellschaft der deutschen Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer; 2014 Ausrichtung der Jahrestagung dieser Gesellschaft in Graz


Juristischer Berater*innen für die Schweiz

Die persönlichen Kernaufgaben von PD Dr. Dr. Roggo konzentrieren sich in der Lehre und Forschung zu Fragen aus dem Medizinrecht einerseits. Hier stehen die Grundlagen zur korrekten Patientenaufklärung im Vordergrund sowie Grundlagen zur Frage, was aus juristischer Sicht unter einer sorgfältigen Diagnostik und Therapie zu verstehen ist. Auf der anderen Seite bietet seine Abteilung eine nachhaltige Fachkompetenz in der Analyse und Ausarbeit von Gutachten straf- und zivilrechtlicher Natur in Verbindung mit Vorwürfen wie etwa „Nicht hinreichender Patientenaufklärung“ oder „Kunstfehler“ an.
Im Sommer 2005 hat Dr. Roggo zusammen mit anderen Fakultätsmitgliedern am Inselspital / Universitätsspital Bern eine Abteilung für Medizinrecht ins Leben gerufen. Ein Novum in der Schweiz war, dass dieses Fachgebiet einer medizinischen Fakultät angegliedert wurde, was sich mittlerweile als nachhaltig und förderlich für die Mediziner wie auch Juristen herausgestellt hat. Die Basis der Fachkompetenz ergab sich unweigerlich daraus, dass er mehr als ein Viertel-Jahrhundert aktiv klinisch tätig war und zudem parallel über ein ausgewiesenes juristisches akademisches wie auch praktisches Fachwissen verfügte.
Er wird heute aktiv mit Fragestellungen in Verbindung zum Fach Medizinrecht um Hilfe angefragt; aber auch, um präventive Unterstützung in heikel zu betreuenden Arzt-Patient-Beziehungen zu leisten.

Ausbildung/Arbeitserfahrung:

» 1975–1981 Medizinstudium in Lausanne und Bern
» 1981 CH Staatsexamen Bern
» 1985 Promotion zum Dr. med. in Bern
» 1991 Facharzt Chirurgie
» 1995–1998 Studium der Rechtswissenschaften, Universität St. Gallen, berufsbegleitend
» 1998 lic. iur. HSG St. Gallen
» 2001 Promotion zum Dr. iur., Bern, Prädikat: magna cum laude
» 2001 Facharzt Intensivmedizin
» 2002–2004 Studium Ökonomie
» 2004 Ernennung zum executive MBA HSG, St. Gallen
» 2007 Habilitation zum PD Dr. med. im Fach Medizinrecht, Bern